Branchenmeldung
Vergleichswerbung: erlaubt – aber mit klaren Grenzen
Vergleichende Werbung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Vergleich muss sich auf wesentliche, nachprüfbare Eigenschaften beziehen und darf den Wettbewerber nicht pauschal herabsetzen.
Probleme entstehen oft bei unklaren Messgrößen: „besser“, „schneller“ oder „günstiger“ ohne Bezugspunkt. Auch selektive Ausschnitte aus Tests oder Bewertungen können irreführen, wenn der Gesamteindruck verzerrt wird.
Vor Veröffentlichung eines Vergleichsclaims sollte die Quelle dokumentiert und der Vergleichsgegenstand eindeutig benannt sein. Fehlt das, ist die Aussage angreifbar – unabhängig davon, ob die Marketingabsicht ehrlich war.
Aktuelle Branchenmeldungen zeigen, dass gerade in Preiskämpfen und Testsieger-Werbung die Dokumentation der Vergleichsbasis oft den Ausschlag gibt.
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