Branchenmeldung

Preisangaben und Rabattwerbung: worauf Behörden achten

Preisangaben Werbung

Rabattwerbung lebt von dem Eindruck, etwas sei günstiger als zuvor. Genau deshalb prüfen Aufsichtsstellen und Wettbewerbsverbände, ob der angegebene frühere Preis tatsächlich verlangt wurde und wie lange er galt.

Für Printanzeigen und Online-Banner gilt: Der Streichpreis muss nachvollziehbar sein. Fehlt der Zeitraum oder wirkt der Vergleich willkürlich, kann die Aussage als irreführend gelten. Besonders riskant sind Daueraktionen, die den Rabatt zur neuen Normalität machen.

Praktisch hilft eine kurze Checkliste vor Freigabe: Welche Preisbasis gilt? Seit wann? Gilt der Rabatt nur für ausgewählte Varianten? Steht die Einschränkung lesbar in der Nähe des Claims?

Wer regelmäßig Kampagnen mit Prozentnachlässen plant, sollte die Preislogik einmal mit einer werberechtlichen Prüfung abstimmen – bevor Creatives in Druck oder Schaltung gehen.


← Alle Branchenmeldungen

Bezug zur eigenen Kampagne?

Wir prüfen Anzeigentexte und Kennzeichnungen vor dem Launch.

Anfrage senden