Branchenmeldung

Kennzeichnung bei Kooperationen: Caption reicht nicht immer

Kennzeichnung Influencer

Kooperationsbeiträge müssen als Werbung erkennbar sein. Das gilt für Fotos, Reels und Stories gleichermaßen. Entscheidend ist nicht nur das Wort „Anzeige“, sondern ob ein durchschnittlicher Betrachter die kommerzielle Absicht sofort erkennt.

In Stories und kurzen Videos sollte der Hinweis früh und gut lesbar erscheinen – nicht erst nach mehreren Swipes. Bei längeren Captions gehört die Kennzeichnung an den Anfang, nicht hinter Hashtags.

Auch Produktplatzierungen ohne ausdrückliche Bezahlung können kennzeichnungspflichtig sein, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil vorliegt. Hier lohnt eine kurze Abfrage beim Creator: Was wurde erhalten, was wurde zugesagt?

Unternehmen, die regelmäßig mit Creatorn arbeiten, profitieren von einer internen Kennzeichnungsregel – abgestimmt auf Plattform und Format.


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